Jeder möchte seine Urlaubsvorbereitungen so angenehm wie möglich gestalten, bestimmte Ereignisse sind leider nicht vorhersehbar. Was passiert, wenn beruflich oder privat etwas dazwischen kommt und Sie die Reise gar nicht antreten können?
Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer Reise. Gegen dieses und andere Risiken sollten Sie sich in jedem Fall absichern, um keine teuren Stornokosten zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten von HanseMerkur zum Thema Reiseversicherungen, der Ihnen maßgeschneiderte Produkte zur Absicherung Ihrer Reise bietet:
Mit Sicherheit haben Sie mehr von Ihrem Urlaub, wenn Sie sich bereits vor Reiseantritt über eine Reiseversicherung informieren. So vermeiden Sie unnötige Risiken und können sich entspannt auf Ihren Urlaub freuen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Stornierung oder auch bei Reiseabbruch. Informieren Sie sich über die Leistungen im Schadenfall.
Sicherheit vor Unvorhergesehenem mit der Reiserücktrittsversicherung für Sylt
Wenn Sie das Risiko nicht eingehen möchten, dass Ihnen durch die Absage Ihrer gebuchten Reise nach Sylt im Notfall schon vor dem Antritt hohe Stornierungsgebühren entstehen, sollten Sie sich mit der Reiserücktrittsversicherung für Sylt auseinandersetzen. Die Rücktrittsversicherung übernimmt die Stornierungskosten für Sie, wenn Sie Ihre Reise nach Sylt vorzeitig absagen müssen, sofern ein vom Versicherungsvertrag abgedeckter Leistungsfall vorliegt. Dies könnten beispielsweise eine Erkrankung, ein Todesfall in der Familie oder eine unerwartete Kündigung sein.
Reiserücktrittsversicherung: Der Leistungsfall
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Gründen für einen Reiserücktritt von der Reise nach Sylt, der eine Leistung der Rücktrittsversicherung bedingen kann. Dazu gehören unter anderem diese üblichen Rücktrittsgründe:
• unerwartete Erkrankungen, Unfälle oder Verletzungen
• überraschende arbeitgeberseitige Kündigung
• Todesfälle in der Familie oder eines der Mitreisenden
• schwere Beschädigungen von Eigentum
• Antritt einer neuen Arbeitsstelle nach Arbeitslosigkeit
Zusätzlich gibt es Gründe für einen Reiserücktritt, die nicht bei jeder Reiserücktrittsversicherung inklusive sind. Wenn Sie beispielsweise während einer Schwangerschaft nach Sylt reisen möchten, sollten Sie das Risiko eines Reiserücktritts aufgrund schwangerschaftsbedingter Reiseunfähigkeit mit absichern. Nicht jede Rücktrittsversicherung bietet diesen Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für die Absicherung einer möglichen Impfunverträglichkeit.
Sollten Sie Ihre Reise nach Sylt nicht antreten können, weil Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben, unter einer chronischen Erkrankung leiden oder Ihren Arbeitsplatz selbst gekündigt haben, leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht. Weitere Leistungsausschlüsse sind beispielsweise ein nicht vorhandenes Visum, Streiks, politische Unruhen oder Naturkatastrophen im Reiseland.
Die Modalitäten einer Rücktrittsversicherung
Für Ihren nächsten Urlaub auf Sylt sollten Sie die Versicherungsmodalitäten genau vergleichen, um herauszufinden, welche Versicherung einen etwaigen Reiserücktritt am umfassendsten versichert. Achten Sie hierbei insbesondere auf folgende Vergleichskriterien:
Selbstbeteiligung: Sie können eine Rücktrittsversicherung ohne oder mit Selbstbeteiligung wählen, wobei diese bis zu 25 Prozent betragen kann.
Altersbeschränkungen: Wenn Sie bereits etwas älter sind, sollten Sie auf eventuell vorhandene Altersbeschränkungen für die Versicherung achten.
Abschlussfristen: Die meisten Versicherer geben eine Abschlussfrist vor, bis zu der der Versicherungsantrag für die Reiserücktrittsversicherung gestellt worden sein muss. Typisch für eine solche Frist sind 30 Tage vor dem Antritt der Reise.
Versicherungsumfang: Manche Versicherer bieten zusätzlich zur Rücktrittsversicherung weitere Versicherungsprodukte aus dem Bereich des Reiseschutzes als Kombiprodukt. Hier sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob diese wirklich erforderlich sind, da sie natürlich auch den Preis erhöhen.
Versicherungsdauer: Sie können eine Rücktrittsversicherung entweder für eine einmalige Reise nach Sylt abschließen oder gleich als Jahresversicherung in Anspruch nehmen, die alle Reisen eines gesamten Jahres abdeckt. Dies hängt von der Häufigkeit Ihrer Urlaube auf Sylt ab.
Empfehlung der inselpur-Redaktion
Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur können wir von inselpur uneingeschränkt für jede Sylt-Reise empfehlen. Die HanseMerkur bietet Ihnen mit ihrem flexiblen Produkt folgende Vorteile:
• sehr hohe Transparenz und Vertrauenswürdigkeit
• geprüfte Qualität der Versicherungsprodukte
• vertrauliche Behandlung Ihrer Daten
• günstige Preise
• kostenlose Mitversicherung eines angemeldeten Hundes
• keine Selbstbeteiligung (Ausnahme: ambulante Behandlung)
• Kostenübernahme für Kosten in Folge von Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel
• Übernahme von Umbuchungskosten
Die Qualität des Angebots bestätigte auch die Stiftung Warentest, die im Januar 2012 zehn Versicherungsprodukte im Bereich der Reise-, Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherungen getestet hat. Die HanseMerkur ging aus diesem Test sowohl im Bereich der Jahresversicherungen als auch bei den Einzelversicherungen als eindeutiger Testsieger hervor.
Leistungen der HanseMerkur Reise-Rücktrittsversicherung:
Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung) Highlights:
Die HanseMerkur hilft Ihnen mit der Notfallversicherung in folgenden Fällen:
Die Reise-Gepäckversicherung der HanseMerkur versichert für Sie:
Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)Bis zur Höhe des versicherten Reise-/MietpreisesErsatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund - bei Nichtantritt der Reise - bei Nichtnutzung des Mietobjekts Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, - bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund - bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, - max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz), Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt. Gilt für die Tarife Premium- und Komfortschutz ink Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz. Versicherte Gründe: • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit • eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel • Impfunverträglichkeit • Schwangerschaft • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst • Bruch von Prothesen Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. |
Urlaubsgrarantie (Reiseabbruch-Versicherung)Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen und versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. - Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird. - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. - Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund: - Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: - Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person - Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten - Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt - und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR - Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind. Versicherte Gründe:• Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod • Impfunverträglichkeit • Schwangerschaft • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter • Bruch von Prothesen Urlaubsgrarantie (Reiseabbruch-Versicherung) |
Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise- Rücktrittsversicherung“. Urlaubsgarantie Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal acht Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Urlaubsgarantie“. Reise-Gepäckversicherung Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,– EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehn für die Mehrkosten der Rückreise. Bei stationären Aufenthalten von mehr als 5 Tagen IM KRANKENHAUS organisieren wir für Sie die Reise einer Ihnen nahestehenden Person ans Krankenbett und übernehmen die hiermit in Verbindung stehenden Kosten. Sofern keine andere Versicherung die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein Darlehn bis zu 15.000,– EUR. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall- Versicherung lesen Sie im Abschnitt „Notfall-Versicherung“ in den Versicherungsbedingungen. Auto-Reiseschutzbriefversicherung Falls in Ihrem Versicherungsumfang die Autoreiseschutzbrief- Versicherung enthalten ist, haben Sie Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie auf Ihrer Reise mit dem von Ihnen benutzten Fahrzeug eine Panne haben, einen Unfall erleiden oder Ihnen das Kfz gestohlen wird. In diesen Fällen organisieren wir Hilfe am Schadensort (Wiederherstellung des Fahrzeuges durch einen Pannenhilfsdienst), das ggf. erforderliche Abschleppen in die nächste Werkstatt sowie die Beschaffung von benötigten Ersatzteilen und übernehmen die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Auch hier entnehmen Sie bitte die vollständige Leistungsbeschreibung dem Abschnitt „Autoreiseschutzbrief-Versicherung“. |
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: In allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung (bei Jahresversicherungen), bzw. zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses (bei sonstigen Verträgen) bekannt und in den letzten 6 Monaten vor diesem Zeitpunkt behandelt wurde. In der Reise-gepäckversicherung: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert In der Auto-Reiseschutzbriefversicherung: Wenn der berechtigte Fahrer ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis war. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“). |